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Die Triebfahrzeuge der Deutschen Bahn


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Die Einteilung der Betriebsnummern

Bei der Eisenbahn gibt es zwar viele gleiche Fahrzeuge einer Baureihe, die alle gleich aussehen. Das mag man zumindest beim ersten Anschein so vermuten. Doch bei jeder Lokomotive und jedem Triebwagen einer Baureihe gibt es bauartbedingte Unterschiede, die oftmals allerdings nur Eingeweihte in diesem Fach erkennen.
So haben beispielsweise bei der Baureihe 150 die ersten 25 Lokomotiven einen Tatzlager-Antrieb erhalten, die weiteren erhielten stattdessen einen Gummiringfeder-Antrieb; auch unterscheiden sich die Loks -abgesehen von der Farbgebung- hinsichtlich der Lampen und der Lüftungsgitter.

Doch wie setzt sich überhaupt so eine Baureihennummer zusammen?

Betriebsnummer der 150 114-7


Eine Betriebsnummer besteht heute grundsätzlich aus sechs Ziffern.
Die ersten drei geben die Baureihe des Fahrzeuges an (im Beispiel die 150), die nachfolgenden drei sind die Ordnungsnummer des Fahrzeuges (im Beispiel die 114). Diese sagt aus, dass dieses Fahrzeug die 114. Lokomotive der Baureihe 150 ist.
Zu beachten ist allerdings, dass manchmal die Ordnungsnummern nicht fortlaufend geführt werden. Zum einen werden manchmal gar keine 100 Fahrzeuge eines Typs beschafft; zum anderen kann es sein, dass von einem Fahrzeug einer Baureihe eine verbesserte Serie beschafft wird, die dann oft die nächsthöhere Ziffer am Beginn der Ordnungsnummer erhält. Beispiel: Die RegioShuttle 1 der Baureihe 650, einen 650 087 etwa gibt es gar nicht. Die vom Land Baden-Württemberg beschafften Fahrzeuge tragen gleich die Ordnungsnummern ab 101.
Nach der Ordnungsnummer folgt ein Bindestrich, nach diesem steht noch eine Kontrollziffer (im Bild die 7). Wie die Kontrollziffer entsteht, entnehmen Sie bitte dem folgenden Kapitel Berechnung der Kontrollziffer.


Einteilung der Baureihen-Nummern:

0 = Dampflokomotiven (wird im Regelfall heute nicht mehr verwendet)
1 = Triebfahrzeuge mit elektrischem Antrieb
2 = Triebfahrzeuge mit Verbrennungsmotor (bei der Eisenbahn i.d.R. Diesel)
3 = Kleinlokomotiven mit Verbrennungsmotor bis max. 480 kW und 60 km/h
4 = Triebwagen(-züge) mit elektrischem Antrieb (auch ICE)
5 = Akkumulator-Triebwagen (heute nicht mehr benutzt)
6 = Triebwagen(-züge) mit Verbrennungsmotor
7 = Bahndienstfahrzeuge und Schienen-Omnibusse
8 = Steuer- und Beiwagen zu elektrischen Triebwagen(-zügen)
9 = Steuer- und Beiwagen zu Triebwagen(-zügen) mit Verbrennungsmotor



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© Andreas Schäffer 2001, 2002